Herzlich Willkommen bei der Tierhilfe Anubis e. V.
Warum Tierschutz in Spanien? Wir vermitteln nicht deshalb Tiere aus Spanien, weil in Deutschland bereits jedes Tier bestens lebt – leider nicht! Wir engagieren uns deshalb in Spanien, da dort so gut wie keine Tierrechte im dortigen Staatsrecht verankert sind. Das Tier ist in Spanien, wie leider in sehr vielen südlichen Ländern, pure Handelsware. Es erfüllt einen Nutzstatus.
Auch Haustiere sind ausschließlich zum Wohle der Menschen existent. Haben sie ausgedient, werden sie aufgehängt (wie die Jagd- und Windhunde Galgo espanol), aus dem fahrenden Auto geworfen, in Plastik gewickelt im Müllcontainer entsorgt…. Geht ein billiger Stuhl kaputt, wird er entsorgt. Wird das Tier nicht mehr gebraucht oder erkrankt, wird es weggeworfen. Lebend. Und verendet dann grausam – oder wird von einem Menschen, dessen Herz und Verstand noch nicht verstummt sind, gerettet und zu unseren Tierheimen gebracht.
Viel Spaß auf unseren Seiten, hoffentlich hören wir bald von Ihnen.
Ihr Team von Anubis
Wer wir sind
Wir, die Tierhilfe Anubis e.V., sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wilhelmsfeld bei Heidelberg.
Der allgemeine Zweck unseres Vereins ist die Förderung von Tierhilfe und Tierschutz in Europa, wobei unser Hauptaugenmerk auf dem Tierschutz in Spanien liegt: Wir helfen dort notleidenden Katzen und Hunden, indem wir ihnen ein Obdach und unsere Zuwendung bieten, sie füttern, kastrieren sowie medizinisch versorgen lassen. Und wir helfen, indem wir uns darum bemühen, für diese Tiere neue Besitzer zu finden, die ihnen ein richtiges Zuhause schenken. Das heißt, wir vermitteln Katzen aus Spanien und Hunde aus Spanien – sowohl nach Deutschland als auch nach Österreich und in die Schweiz.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere spanischen Partnerorganisationen in ihrem Wirken, beteiligen uns finanziell an Kastrationsaktionen in Spanien sowie Aufklärungsarbeit.
Seit 2013 haben wir durch die Schulung und Prüfung unserer Vereinsvorsitzenden, die Zertifizierung nach §11 TierSchG erhalten. Der Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes (§11 TierSchG) schreibt vor, dass Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen.
Eine Organisation kann natürlich ohne den §11 agieren aber es gilt als ein Zeichen im Tierschutz auf einem bestimmten Niveau zu arbeiten und vor allem in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt. Dabei müssen wir so einige Punkte erfüllen und beachten, was wir mit Stolz und Liebe zum Tierschutz tun.

Das Team in Deutschland
Damit Sie sehen, mit wem Sie es zu tun haben, stellen wir hier unsere Helfer und Helferinnen im Einzelnen vor

Unsere Partner in Spanien
Hier möchten wir Ihnen unsere spanischen Helfer und die Stationen vorstellen, die wir unterstützen und mit denen wir zusammenarbeiten